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Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 14/2024
1. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
2. Honorarvereinbarung als Indiz für die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Sachverständigenhonorars
3. Unfallersatzwagen muss kein Selbstfahrervermietfahrzeug sein – Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten
4. Der Geschädigte ist bei der Wahl des Sachverständigen frei
2. Honorarvereinbarung als Indiz für die Erforderlichkeit des in Rechnung gestellten Sachverständigenhonorars
3. Unfallersatzwagen muss kein Selbstfahrervermietfahrzeug sein – Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten
4. Der Geschädigte ist bei der Wahl des Sachverständigen frei
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 13/2024
1. Werkstattrisiko gilt auch bei unbezahlter Werkstattrechnung
zugunsten des Geschädigten – allerdings nur, wenn er Zahlung nicht an
sich selbst, sondern an die Werkstatt verlangt
2. Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten und Wahl der richtigen Schätzgrundlage
3. Entgangener Veräußerungsgewinn nach Verkehrsunfall ist zu erstatten
4. Restliche Schadenersatzforderungen werden dem Kläger zugesprochen
2. Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten und Wahl der richtigen Schätzgrundlage
3. Entgangener Veräußerungsgewinn nach Verkehrsunfall ist zu erstatten
4. Restliche Schadenersatzforderungen werden dem Kläger zugesprochen
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 12/2024
1. Auch bei unbezahlter Werkstattrechnung kann sich der
Geschädigte auf das sogenannte Werkstattrisiko berufen, bei Abtretung an
die Werkstatt, trägt aber diese das Werkstattrisiko
2. Zur Nutzungsausfallentschädigung bei Entzug der Gebrauchsmöglichkeit
3. AG Ellwangen spricht gekürzte Sachverständigenkosten nach Einholung eines Gutachtens zu
4. Schadensersatzforderung zu Unrecht gekürzt
2. Zur Nutzungsausfallentschädigung bei Entzug der Gebrauchsmöglichkeit
3. AG Ellwangen spricht gekürzte Sachverständigenkosten nach Einholung eines Gutachtens zu
4. Schadensersatzforderung zu Unrecht gekürzt
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 11/2024
1. Auch bei unbezahlter Werkstattrechnung kann sich der
Geschädigte auf das sogenannte Werkstattrisiko berufen
2. Verrechnungsstelle klagt erfolgreich doppelt abgetretenes restliches Sachverständigenhonorar ein
3. Kein Rückforderungsanspruch des Versicherers gegen den Reparaturbetrieb
4. Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, wenn eine Schätzgrundlage keine Daten enthält
2. Verrechnungsstelle klagt erfolgreich doppelt abgetretenes restliches Sachverständigenhonorar ein
3. Kein Rückforderungsanspruch des Versicherers gegen den Reparaturbetrieb
4. Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, wenn eine Schätzgrundlage keine Daten enthält
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 10/2024
1. Rückabwicklung des Verbrauchsgüterkaufs eines
„Bastlerfahrzeugs“, Erstattung von vorgerichtlichen Sachverständigen-
und Anwaltskosten
2. Geltendmachung unfallbedingter konkreter Reparaturkosten und Verweis auf günstigere Werkstatt, Fahrbedarf von 25 km täglich mit dem Mietwagen ausreichend
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung erforderlich und weitaus überwiegend auch begründet
2. Geltendmachung unfallbedingter konkreter Reparaturkosten und Verweis auf günstigere Werkstatt, Fahrbedarf von 25 km täglich mit dem Mietwagen ausreichend
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. Sachverständigenhonorar nach BVSK-Honorarbefragung erforderlich und weitaus überwiegend auch begründet
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 09/2024
1. Kosten für das Anfertigen von Kopien der Unfallermittlungsakte sind zu ersetzen
2. HB V Korridor der BVSK-Honorarbefragung ist einschlägig
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. AG Salzgitter spricht weitere Reparatur- und Mietwagenkosten zu
2. HB V Korridor der BVSK-Honorarbefragung ist einschlägig
3. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
4. AG Salzgitter spricht weitere Reparatur- und Mietwagenkosten zu
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 08/2024
1. Bei unbezahlter und abgetretener Rechnung trägt die
Werkstatt das Werkstattrisiko
2. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Sachverständigenkosten nach BVSK
3. Zur Tauglichkeit der BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage
4. AG Sinzig spricht weitere Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall zu
2. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger, Sachverständigenkosten nach BVSK
3. Zur Tauglichkeit der BVSK-Honorarbefragung als Schätzgrundlage
4. AG Sinzig spricht weitere Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall zu
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 07/2024
1. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
2. Abrechnung auf Basis kalkulierter Reparaturkosten vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten
3. Klage auf restliche Mietwagenkosten erfolgreich; Anforderungen an den Nachweis günstigerer Vergleichsangebote
4. Abgetretener Honoraranspruch begegnet keinen richterlichen Bedenken und berechnet sich nach BVSK-Honorarbefragung und JVEG
2. Abrechnung auf Basis kalkulierter Reparaturkosten vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten
3. Klage auf restliche Mietwagenkosten erfolgreich; Anforderungen an den Nachweis günstigerer Vergleichsangebote
4. Abgetretener Honoraranspruch begegnet keinen richterlichen Bedenken und berechnet sich nach BVSK-Honorarbefragung und JVEG
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 07/2024
1. Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
2. Abrechnung auf Basis kalkulierter Reparaturkosten vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten
3. Klage auf restliche Mietwagenkosten erfolgreich; Anforderungen an den Nachweis günstigerer Vergleichsangebote
4. Abgetretener Honoraranspruch begegnet keinen richterlichen Bedenken und berechnet sich nach BVSK-Honorarbefragung und JVEG
2. Abrechnung auf Basis kalkulierter Reparaturkosten vor Ablauf der Haltefrist von sechs Monaten
3. Klage auf restliche Mietwagenkosten erfolgreich; Anforderungen an den Nachweis günstigerer Vergleichsangebote
4. Abgetretener Honoraranspruch begegnet keinen richterlichen Bedenken und berechnet sich nach BVSK-Honorarbefragung und JVEG
Newsletter "autorechtaktuell.de" KW 06/2024
1. Berechnung der Wertminderung für einen Porsche Cayenne Turbo
2. Werkstattrisiko liegt auch bei unbezahlter Rechnung beim Schädiger
3. Keine Differenzierung von Kalkulationsseiten und geschriebenen Seiten im Gutachten
4. Regionaler Restwertmarkt ist in der Regel maßgeblich, Angebote von Versicherern über „Restwertvermittler“ sind unseriös und unbeachtlich
2. Werkstattrisiko liegt auch bei unbezahlter Rechnung beim Schädiger
3. Keine Differenzierung von Kalkulationsseiten und geschriebenen Seiten im Gutachten
4. Regionaler Restwertmarkt ist in der Regel maßgeblich, Angebote von Versicherern über „Restwertvermittler“ sind unseriös und unbeachtlich